Ausfuhranmeldungen online beauftragen

Die Ausfuhranmeldung ist ein zentraler Schritt im Exportprozess. Bei der Ausfuhr von Waren außerhalb der Europäischen Union oder anderer Zollgebiete ist das offizielle Dokument (Ausfuhrbegleitdokument / ABD) erforderlich.

Beantragen Sie jetzt ganz einfach online den Export von Waren.

Ausfuhranmeldung für nur 39€* in wenigen Schritten

*Keine Abo-Kosten. Preis pro Auftrag und inkl. 1 Zolltarifnummer (ZTN). Jede weitere ZTN kostet +5€. Sondervereinbarungen sind möglich. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte telefonisch unter 02331 38 405 40 oder per Mail.

Schritt 2

Ausgefülltes Formular hier hochladen oder per Mail an export@rapid-zoll.de zusenden.

Bitte Kopie der Handelsrechnung beifügen.

Hinweis: Sie können die Datei nicht online ausfüllen und möchten sie ausdrucken - haben aber keinen Scanner? Dann senden Sie uns einfach Fotos der ausgefüllten Seiten per Mail zu.

Schritt 3

Sie müssen nichts mehr tun.

Wir prüfen Ihre Daten und melden Ihre Sendung beim Zollamt zum Export an. Die Gestellung findet statt (Zollamt oder Ladeort).

  • Gestellung beim Zollamt: Mit unserer Anmeldung und der Ware können Sie persönlich beim zuständigen Zollamt vorstellig werden und das Ausfuhrbegleitdokument abholen. Eine Terminvereinbarung ist hierzu nicht notwendig.
  • Gestellung beim Ladeort: Das zuständig Zollamt hat die Möglichkeit in einem festgelegten Zeitraum von 2 bis 4 Stunden (am Folgetag der Anmeldung) die Ware bei Ihnen an dem angegebenen Warenort zu Beschauen.
    Sollte das zuständige Zollamt diesen Termin wahrnehmen ist dies mit Kosten in Höhe von ca. 100 Euro verbunden - zu 80 % kommt der Zoll nicht vorbei! 
Schritt 4

Sie erhalten das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) per Mail von uns.

Mit dem ABD können Sie einen Dienstleister mit dem Transport beauftragen und Ihre Ware rechtssicher in das Ausland verbringen.

Kundenstimmen

Häufige Fragen zur Ausfuhranmeldung

Wann benötigt man ein Ausfuhrbegleitdokument?

Ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) wird benötigt, wenn Waren aus der Europäischen Union (EU) in ein Land außerhalb der EU exportiert werden sollen.

Das ABD ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Warenwert eine bestimmte Freigrenze überschreitet (in Deutschland beispielsweise 1.000 Euro) oder wenn die Waren bestimmten zollrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Eine Ausfuhranmeldung ist für nahezu alle Waren erforderlich, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) in ein Drittland (außerhalb der EU) exportiert werden. Hier sind einige spezifische Kategorien von Waren, für die eine Ausfuhranmeldung zwingend erforderlich ist:

  1. Waren mit einem Warenwert über 1.000 Euro oder einem Gewicht über 1.000 kg: Dies ist die allgemeine Schwelle, ab der eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist, unabhängig von der Art der Ware.

  2. Waren, die besonderen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen: Dazu gehören dual-use-Güter (Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können), militärische Güter und Waren, die unter Exportkontrollen fallen, wie etwa bestimmte Chemikalien, Technologien oder Software.

  3. Verbrauchsteuerpflichtige Waren: Dazu zählen z. B. Tabak, Alkohol und Energieerzeugnisse. 

  4. Kulturgüter und Kunstwerke: Diese erfordern oft spezielle Genehmigungen und Ausfuhranmeldungen, da sie unter den Schutz des Kulturgüterrechts fallen können.

  5. Lebende Tiere und bestimmte landwirtschaftliche Produkte: Für den Export von lebenden Tieren und einigen pflanzlichen Produkten sind oft spezielle Zertifikate und Ausfuhranmeldungen erforderlich, um tier- und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen.

  6. Gefahrgüter: Waren, die als Gefahrgut klassifiziert sind, wie Chemikalien oder explosive Stoffe, erfordern eine besondere Beachtung bei der Ausfuhranmeldung aufgrund der Sicherheits- und Transportvorschriften.

Für andere Waren, insbesondere wenn sie unter den genannten Schwellenwerten liegen oder keinen speziellen Beschränkungen unterliegen, könnte eine Ausfuhranmeldung unter bestimmten Bedingungen entfallen. Damit alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, beraten wir Sie gerne als Ihr Zolldienstleister.

Eine Ausfuhranmeldung wird grundsätzlich für Exporte aus der Europäischen Union (EU) in Länder außerhalb der EU, sogenannte Drittländer, benötigt. Das bedeutet, dass eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist, wenn Waren von einem EU-Mitgliedstaat in ein Nicht-EU-Land exportiert werden. Beispiele für solche Drittländer sind die USA, China, Russland, Australien, Schweiz (die nicht Mitglied der EU ist), und viele weitere.

Innerhalb der EU selbst ist keine Ausfuhranmeldung erforderlich, da der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zollfrei ist und keine Zollformalitäten wie bei Exporten in Drittländer anfallen.

Es gibt jedoch Ausnahmen und besondere Regelungen für bestimmte Warengruppen oder Exportziele, die zusätzlichen Vorschriften unterliegen können, wie etwa Exportkontrollgesetze, die den Export in bestimmte Länder stark reglementieren oder verbieten können.

Für eine detaillierte und aktuelle Übersicht, insbesondere bei spezifischen Fragen zu bestimmten Waren oder Zielländern können wir Sie gerne beraten. Melden Sie sich dazu gerne telefonisch oder per Mail.

Ja, das ABD muss die Ware während des Transports bis zur Ausgangszollstelle begleiten. An der Ausgangszollstelle wird das ABD elektronisch finalisiert, und die Ausfuhr wird bestätigt.

Ohne das ABD kann die Ausfuhr nicht rechtskräftig abgeschlossen werden, was zu Verzögerungen oder sogar Rücksendungen der Waren führen kann. Es ist daher wichtig, dass das ABD ordnungsgemäß ausgestellt und mitgeführt wird.

Die genauen Anforderungen und Datenfelder können je nach Land und Zollvorschriften variieren. Im Allgemeinen enthält das Ausfuhrbegleitdokument jedoch folgende Informationen:

  • Exporteur (Sie) und Empfänger: Name, Adresse, EORI-Nummer
  • Rechnungsnummer / Betrag
  • Gesamtgewicht aller Pakete
  • Art des Geschäfts (Verkauf, Rückware etc.)
  • Lieferbedingung (DAP, EXW etc.)
  • Art der Beförderung (Seefracht, Straßenverkehr etc.)
  • Warenverkehrsbescheinigung
  • Gestellungsort (Zollamt oder Ladeort)
  • Letzte Ausfuhrzollstelle 
  • Angaben zur Ware / Warenbeschreibung inkl. Zolltarifnummer

Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität sowie dem Umfang der Sendung ab und kann daher unterschiedlich sein. In der Regel benötigen wir für die Erstellung und Abwicklung einer Ausfuhranmeldung etwa 1-2 Stunden.

Die Kosten für die Beauftragung eines Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) bei und beginnen ab 39 Euro für die erste Ausfuhranmeldung, inklusive einer Zolltarifnummer. Jede zusätzliche Zolltarifnummer (ZTN) kostet 5 Euro Aufpreis. Diese Preise gelten pro Auftrag und sind zzgl. Mehrwertsteuer. Wir bieten zudem eine schnelle und effiziente Abwicklung an, was besonders für Unternehmen vorteilhaft ist, die regelmäßig Exporte abwickeln müssen.

Es gibt auch Möglichkeiten für Sondervereinbarungen, insbesondere bei größeren Auftragsvolumen, wodurch weitere Kostenvorteile erzielt werden können​. Melden Sie sich dazu bitte telefonisch oder per Mail bei uns.

Wenn das ABD verloren geht, kann eine Kopie über das elektronische Zollsystem angefordert werden, sofern die Ausfuhranmeldung noch nicht abgeschlossen ist. Es ist wichtig, das ABD aufzubewahren, bis der gesamte Exportvorgang abgeschlossen ist.

Wir übernehmen passive Veredelungen, vorübergehende Ausfuhr, Re-Import / Rückwaren Abwicklung, KFZ Exporte, Post-Pakete / MRN-Erstellung und die Erstellung des ABD-Dokuments.

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*inkl. 1 ZTN + 5 Euro je Zolltarifnummer zzgl. MwSt.

Rapid Zollagentur
Rafael Paulo Krüger
Lönsweg 4a
58099 Hagen

Tel. +4923313840540
Mail: info@rapid-zoll.de

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