Das Ausfuhrbegleit­dokument: unverzichtbar für den Transport Ihrer Waren

Für den Export von Waren in Länder außerhalb der EU benötigen Sie ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auch EX.1 genannt. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihre Ausfuhranmeldung beim Zoll korrekt ist und begleitet Ihre Sendung bis zur Ausgangszollstelle. So gewährleisten Sie einen reibungslosen und rechtskonformen Ablauf im internationalen Warenverkehr.

Was genau beinhaltet das und wie bekommen Sie es?

Rapid-Zoll übernimmt die vollständige Erstellung Ihres ABD – präzise, schnell und entsprechend den aktuellen Zollvorgaben. 

Unser Service richtet sich an Unternehmen ebenso wie an Privatpersonen – unabhängig davon, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Ausfuhrverfahren handelt.

Inhaltsverzeichnis

Wer muss das Ausfuhrbegleit­dokument erstellen?

In der Regel ist der Exporteur für die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments verantwortlich. Das bedeutet: Die Person oder das Unternehmen, das die Waren aus einem Land ausführt, muss sicherstellen, dass alle Dokumente korrekt und vollständig sind.

Warum ist das so wichtig? Um einen reibungslosen Ausfuhrprozess zu gewährleisten und unnötige Kosten und rechtliche Folgen zu vermeiden.

Der Exporteur kann das Ausfuhrbegleitdokument selbst erstellen oder sich dabei von einem Zolldienstleister unterstützen lassen. In einigen Fällen kann das Ausfüllen des Ausfuhrbegleitdokuments auch elektronisch über spezielle Plattformen oder Systeme erfolgen, die von den Zollbehörden oder anderen relevanten Institutionen bereitgestellt werden.

Welche Informationen beinhaltet das ABD / EX.1 Dokument?

Die genauen Anforderungen und Datenfelder können je nach Land und Zollvorschriften variieren. Im Allgemeinen enthält das Ausfuhrbegleitdokument jedoch folgende Informationen:

Name, Adresse und andere Identifikationsinformationen des Exporteurs, z. B. EORI-NUmmer (des Versenders) und Angaben des Empfängers.

Angaben zum Transportmittel, einschließlich des Namens des Frachtführers, des Transportschemas (z.B. See-, Luft- oder Landverkehr) und der geplanten Route.

Eine detaillierte Beschreibung der exportierten Waren, einschließlich der Menge, des Gewichts, der Maße, der Wertangaben und der Warenklassifizierung nach dem Harmonisierten System (HS).

Angabe des Ursprungslandes der Waren, was für die Anwendung von Präferenzabkommen und die Bestimmung von Zollsätzen wichtig ist.

Die korrekte Klassifizierung der Waren nach dem Harmonisierten System (HS), um die anwendbaren Zollsätze und -vorschriften zu bestimmen.

Informationen zur Art und Anzahl der Verpackungen, einschließlich Container, Paletten oder sonstiger Verpackungsmaterialien.

Referenzen zu anderen begleitenden Dokumenten wie Handelsrechnung, Packliste, Ursprungsnachweis und eventuellen Lizenzen oder Genehmigungen.

Angaben zum Zollwert der Waren und den Zahlungsbedingungen, die für die Zollabfertigung relevant sind.

Darüber hinaus können weitere Informationen angefordert werden – diese sind je nach den spezifischen Anforderungen des Ziellandes oder aufgrund von Handelsabkommen oder Exportkontrollvorschriften erforderlich.

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Kernkompetenzen unserer Zollagentur im Überblick

Wir übernehmen die Zollanmeldung in ...

Ausfuhrbegleitdokument selbst erstellen ist aufwändig – diese Schritte übernehmen wir für Sie

Sie möchten als Exporteur ein ABD erstellen? Dann benötigen Sie Zugang zu den Systemen des Zolls, um eine digitale Ausfuhranmeldung durchführen zu können. Dieses Verfahren ist zwar einfacher als der Schriftverkehr, erfordert aber einiges an Fachwissen und Aufwand, um ein Ausfuhrbegleitdokument korrekt zu erstellen. 

Vor allem bei regelmäßigen Export-Prozessen ist es für Unternehmen wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ablehnung der Ausfuhrdokumentation aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen zu vermeiden, die bei geringer Erfahrung mit Zollprozessen passieren können. Zu nötigen Maßnahmen gehören eine sorgfältige Überprüfung aller Angaben vor der Einreichung, die Schulung des Personals für korrekte Zollprozesse und die Aktualisierung der Zollabwicklungssysteme. Einiges an Kosten wird bei Ihnen im Unternehmen anfallen, bis Sie eigene Zoll-Experten geschult oder eingestellt haben. 

Sie können sich massiven Aufwand sparen und Risiken wie Fehler vermeiden, indem Sie auf die Unterstützung von Zollexperten wie Rapid Zoll zurückgreifen. Wir können jeden Schritt der Zollabwicklung für Sie übernehmen: professionell und effizient.

Unsere Leistungen beim Erstellen von Ausfuhrbegleitdokumenten

Digitale ABD Erstellung:

Wir erstellen Ihr Ausfuhrbegleitdokument direkt in ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) und übermitteln es elektronisch an den Zoll. Dabei stellen wir sicher, dass die zuständige Ausgangszollstelle korrekt angegeben wird. Das Ergebnis? Ein reibungsloser Ablauf an der Grenze.

Erfassung der Exportdaten:

Wir tragen alle erforderlichen Angaben wie Warenbeschreibung, Menge, Wert, Gewicht und Bestimmungsort in ATLAS ein. Die Klassifizierung der Ware erfolgt anhand des Codes nach dem harmonisierten System, um eine eindeutige zollrechtliche Zuordnung sicherzustellen. Die benötigten Daten erfassen wir über unser Online-Formular.

Auswahl des passenden Zollverfahrens:

Ob normales oder vereinfachtes Verfahren: Wir kennen die zollrechtlichen Anforderungen Ihres Ziellandes und wählen die optimale Abwicklungsform. Damit wird der Ablauf für Sie effizienter und deutlich unkomplizierter.

Sorgfältige Kontrolle Ihrer Angaben:

Fehlerhafte Daten können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Wir prüfen alle Informationen gewissenhaft, damit Ihre Ware termingerecht und ohne Beanstandung exportiert werden kann.

Zuweisung und Verwaltung der MRN:

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von uns die MRN (Master Reference Number) zur eindeutigen Identifikation Ihrer Ausfuhr. Diese Nummer ermöglicht es, den aktuellen Status jederzeit nachzuvollziehen – auf Wunsch informieren wir Sie aktiv über Fortschritte. 

Archivierung Ihrer Unterlagen:

Wir speichern alle relevanten Dokumente rechtssicher nach gesetzlichen Vorgaben. So sind Sie auch bei späteren Prüfungen oder Rückfragen auf der sicheren Seite und haben jederzeit Zugriff auf Ihre Exportdokumentation.

Kann mein Ausfuhrbegleitdokument vom Zoll abgelehnt werden?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Ausfuhrbegleitdokument vom Zoll abgelehnt wird. Mögliche Fehlerursachen können falsche oder unvollständige Angaben, fehlende Unterlagen oder fehlende Zahlungen, Inkonsistenzen bei der Warenklassifizierung oder Nichteinhaltung von Vorschriften sein.

Indem Sie die Erstellung von ABDs professionellen Zoll-Experten überlassen, können Sie diese Risiken vermeiden. Wir kontrollieren laufend alle notwendigen Unterlagen und Schritte zur Abwicklung Ihrer Warenausfuhr, damit alles korrekt abläuft.

Manchmal ist es im internationalen Warenverkehr allerdings nicht vollständig möglich, Exporte ganz ohne Schwierigkeiten abzuwickeln – zum Beispiel, wenn die Einfuhr von Waren in ein Land aufgrund von Sanktionen beschränkt wird. In solchen Fällen nehmen wir umgehend Kontakt mit den Zollbehörden auf, um Klarheit zu erhalten und Probleme schnell beheben zu können. Durch unsere etablierten Kontakte, erfahrenen Experten und lösungsorientierte Arbeitsweise haben wir immer alle aktuellen Informationen und vermeiden spontane Ablehnungen.

Benötige ich für meine Waren ein Ausfuhrbegleitdokument?

Für den Export nahezu aller Waren ist ein Ausfuhrbegleitdokument erforderlich. Das gilt für Handelswaren, lebende Tiere, Kunstwerke und Produkte mit militärischer Verwendung. Aber Achtung: Bei bestimmten Waren können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften und Regelungen für den Export, und die Notwendigkeit eines Ausfuhrbegleitdokuments hängt von diesen Vorschriften ab. In den meisten Einfuhrländern sind aber nur wenige bestimmte Waren oder Exporte von den Anforderungen eines Ausfuhrbegleitdokuments befreit, wobei das vereinfachte Zollverfahren zutrifft.

Zu den Waren, die ABD benötigen, gehören beispielsweise:

Egal, welche Waren Sie vertreiben: Wir finden die richtigen Lösungen für Ihre Ex- und Importe. Nehmen Sie Kontakt mit unserem professionellen Team auf und sprechen Sie jetzt mit uns zu Ihrem Vorhaben.

Wie hilft mir ein Zolldienstleister beim EX.1 Dokument?

Ein Zolldienstleister unterstützt Unternehmen bei der reibungslosen Abwicklung von Exportprozessen genau wie bei Importverzollung. Auch Privatpersonen profitieren von professioneller Unterstützung, etwa bei Einzelversendungen ins Nicht-EU-Ausland oder dem Versand von Fahrzeugen und Maschinen.

Unsere Leistungen für Zollprozesse sind: 

Zolldienstleister sorgen für die Einhaltung von Zollvorschriften und minimieren Risiken im internationalen Handel. Die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie einer Zollagentur erleichtert Unternehmen und Privatkunden die Navigation der komplexen Zollregelungen – für effiziente und rechtskonforme Ausfuhr- und Versandprozesse.

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